Steuerberater, die nach bestandener staatlicher Prüfung von den Steuerberaterkammern bestellt werden, haben das Steuerberatungsgesetz und die Berufsordnung der Steuerberater zu beachten. Sie unterliegen der Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammer, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und im Strafverfahren zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Zum Schutz der Mandanten sind Steuerberater gegen Vermögensschäden haftpflichtversichert.