Juli 08

Abgeltungssteuer (gültig ab dem 1. Januar 2009)

Zum 1. Januar 2009 wird im Rahmen der Unternehmenssteuerreform eine Abgeltungssteuer eingeführt. Das bedeutet, dass alle ab diesem Zeitpunkt erzielten privaten Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne einheitlich mit 25% versteuert werden, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe des unveränderten Sparerfreibetrags und Werbungskosten-Pauschbetrags sind weiterhin von der Steuer völlig ausgenommen. Bereits erteilte Freistellungsaufträge und Nicht-Veranlagungsbescheinigungen bleiben weiterhin gültig.

Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer (und ggf. die Kirchensteuer) auf die Kapitalerträge abgegolten. Die Kapitalerträge müssen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Aber: Wenn der persönliche Einkommensteuersatz unter 25% liegt, kann eine Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz in der Steuererklärung beantragt werden und damit die pauschal gezahlte Abgeltungssteuer teilweise vom Finanzamt zurückgeholt werden.

Die Möglichkeit, tatsächlich angefallene Werbungskosten abzuziehen, entfällt.

Verluste aus Kapitalvermögen sind nur noch mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar.

Die bisherige Spekulationsfrist bei Kursgewinnen von einem Jahr fällt weg. Alle Kursgewinne bei Verkauf und Einlösung von Wertpapieren müssen versteuert werden.

Die Abgeltungssteuer gilt für alle Zinsen, die nach dem 31. Dezember 2008 fällig werden.

Nach dem 31. Dezember 2008 erzielten Kursgewinne werden generell steuerpflichtig. Sind Wertpapiere vor dem 1. Januar 2009 erworben worden, so sind die Gewinne nach Ablauf der einjährigen Haltefrist weiterhin steuerfrei.



Außenprüfungen / Richtsatzsammlung für das Jahr 2007

Zur Vorbereitung der Richtsatzsammlung 2007 werden für folgende Gewerbezweige Prüfungen durchgeführt:

Beherbergungsgewerbe, Dachdeckerei, Eisdielen, Elektroinstallation, Elektrotechnische Erzeugnisse und Leuchten, Fahrräder, Fuhrgewerbe, Gast- und Speisewirtschaften, Imbissbetriebe, Lacke, Farben und sonstiger Anstrichbedarf sowie Tapeten, und Fußbodenbelag, Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten, Steinbildhauerei und Steinmetzereien, Textilwaren

Mai 08
Mandantenrundschreiben